Erste Betriebsprüfung | Bei Beginn des Probebetriebs |
Betriebsprüfung | Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach mehr als einjähriger Außerbetriebnahme bzw. nach einem Standortwechsel |
Wiederkehrende Prüfung bestehend aus: Außenuntersuchung Innenuntersuchung Dichtheitsprüfung Druckprüfung | Je nach Prüfstufe.1) |
1) Prüffristen für Rohrleitungen:
Die Prüffristen für die Prüfstufe 1 betragen
- für die äußeren Untersuchungen: 3 Jahre
- für die inneren Untersuchungen: 12 Jahre
- für die Druckprüfungen: 12 Jahre
Die Prüffristen für die Prüfstufe 2 betragen:
- für die äußeren Untersuchungen: 1 Jahr
- für die inneren Untersuchungen: 3 Jahre
- für die Druckprüfungen: 3 Jahre
Die Prüffristen für die Prüfstufe 3 betragen:
- für die erste äußere Untersuchung: 1 Jahr
- für die darauf folgenden äußeren Untersuchungen: 1 bis 5 Jahre
- für die erste innere Untersuchung: 1 Jahr
- für die darauf folgenden inneren Untersuchungen: 1 bis 5 Jahre
- für die erste Druckprüfung: 2 Jahre
- für die darauf folgenden Druckprüfungen: 2 bis 6 Jahre
Die Prüffristen für die Prüfstufe 4 betragen:
- für die äußeren Untersuchungen: 2 Jahre
- b) für die inneren Untersuchungen: 6 Jahre
- für die Druckprüfungen: 6 Jahre
Unter bestimmten Voraussetzungen (§44 DGÜW-V) kann die Druckprüfung auch durch eine Dichtheitsprüfung ersetzt werden.