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Dampfkessel

Dampfkessel

Dampfkessel sind eine Baugruppe, die überhitzungsgefährdete und nicht überhitzungsgefährdete Behälter oder Rohre oder deren Kombination einschließlich deren Ausrüstung enthält und die befeuert oder anderweitig beheizt wird und den Zweck hat

a) Wasserdampf von höherem als dem atmosphärischen Druck, oder

b) Wasser von einer 110 °C übersteigenden Temperatur (Heißwasserkessel) zum Zwecke der Verwendung außerhalb dieser Anordnung zu erzeugen. Zum Dampfkessel zählen auch im Rauchgasstrom liegende Überhitzer, Rückkühler sowie deren Ausrüstung.

Die Dampfkesselanlage ist durch den Hersteller einen Konformitätsbewertungsverfahren nach Richtlinie 2014/68/EU bzw. Duale Druckgeräteverordnung (DDGV) zu unterziehen. 

Die ordnungsgemäße Herstellung wird durch das CE Zeichen am Fabrikationsschild und durch die Konformitätserklärung des Herstellers bestätigt. Diese sowie die Betriebsanleitung stellen die Mindestdokumentation dar.

Die Durchführung der Erste Betriebsprüfung sowie die in Folge wiederkehrenden Prüfungen sind durch den Betreiber zu veranlassen. Die Prüffristen werden in der Druckgeräteüberwachungs-verordnung (DGÜW-V) geregelt.

Prüfarten und Fristen

Prüfung Frist
Erste Betriebsprüfung unmittelbar nach Beginn des probeweisen Betriebes
Betriebsprüfung Bei Wiederaufnahme des Betriebs nach mehr als einjähriger Außerbetriebnahme bzw. Standortwechsel
Wiederkehrende Überprüfung Zuteilung zu Prüfstufe 2:
jährliche Aussenuntersuchung
Alle 3 Jahre Innenuntersuchung
Alle 9 Jahre Hauptuntersuchung

 

Der Betreiber einer Dampfkesselanlage muss für den Betrieb qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Die Ausbildung erfolgt gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und der Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV) zum Dampfkesselwärter.

Bei Dampfkesselanlagen ohne ständige Beaufsichtigung sind die Bestimmungen der Verordnung über den Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln - ABD-V einzuhalten.

Die BOSB-Anlage (Sicherheitstechnische Steuerung für den Betrieb ohne ständige Beaufsichtigung) ist durch den Hersteller selbst bzw. der fachkundigen Wartungsfirma alle 6 Monate auf Ihre einwandfreie Funktion zu prüfen.

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