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TÜV®

Kessel- und Turbinenwärterprüfungen

Kessel und Turbinenwärter

Allgemeines:

Der Betreiber einer Dampfkesselanlage muss für den Betrieb qualifiziertes Personal in ausreichender
Anzahl zur Verfügung stellen. Die Ausbildung erfolgt gemäß Dampfkesselbetriebsgesetz (DKBG) und
der Dampfkesselbetriebsverordnung (DKBV) zum Dampfkesselwärter.

Gleiches gilt für den Betrieb von Wärmekraftmaschinen (Dampf- oder Verbrennungskraftmaschinen als Kolbenmaschinen oder Turbinen).

Für die Erlangung eines Kesselwärter- oder Turbinenwärterzeugnisses ist eine theoretische Ausbildung in einen einschlägigen Fachkurs zu absolvieren. Nach dieser Ausbildung und entsprechenden Praxisnachweis über mindestens 4 Monate (mit Einschränkungen mind. 2 Monate) ist innerhalb eines Jahres ein Prüfungsantrag an einen unserer Dampfkesselinspektoren zu stellen.

Gerne können wir Sie bezüglich der für Ihren Betrieb erforderlichen Ausbildungsart beraten bzw. unterstützen.

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