Zum Hauptinhalt springen

TÜV®

NoBo für Inverkehrbringung

Inverkehrbringung von Druckgeräten

Allgemeines:

Für die Inverkehrbringung von Druckgeräten sind die Bestimmungen der Duale Druckgeräte-verordnung (DDGV) bzw. der Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung (ODGV 2011) einzuhalten.

Die TPA KKS GmbH ist akkreditierte Inspektionsstelle für die Inverkehrbringung und notifizierte Stelle (notified body) mit der Kennnummer 0532.

Gerne können wir Sie in dem für Ihr Druckgerät erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren unterstützen und die erforderlichen Prüfungen und Zulassungen durchführen.

  •  | Drucken
to top