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TÜV®

Füllstellen

Füllstellen für Versandbehälter

Bei Füllstellen handelt es sich um Einrichtungen zur Befüllung von Flaschen (Atemluft- und Tauchflaschen, Rettungs- und Tarierwesten, technische Gase, Feuerlöscher etc.), Druckgefäßen und Tanks mit Stoffen der Klasse 2 gemäß ADR / RID / ADN.
Die erstmalige Bewertung und die wiederkehrenden Prüfungen sind in der Versandbehälterverordnung (VBV), Anlage A.4, Pkt. 1.1 geregelt und müssen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle durchgeführt werden.
Zugehörige Speicher wie z.B. Flaschenbündel  unterliegen der Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) und werden ebenfalls durch eine akkr. Inspektionsstelle (Zuteilung siehe Anlage I) überprüft.

Prüfarten und Fristen

Prüfung

Frist

Erstmalige Bewertung des Qualitätssystems1) und der technischen Ausrüstung

Vor Inbetriebnahme

Wiederkehrende Überprüfung des Qualitätssystems1) und der technischen Ausrüstung

jedes 3. Jahr nach der erstmaligen Bewertung.

Diese Frist ist monatsgebunden, wie z.B. §57a bei Kraftfahrzeugen.

1) Der Betreiber einer Füllstelle muss durch ein geeignetes Qualtätssystem den sicheren Betrieb derselben sicherstellen. Beispielhaft kann dies sein:

  • Ein Qualitätssicherungshandbuch und eine QS-Erklärung
  • Die Ernennung eines Füllstellenverantwortlichen
  • Die nachweislich jährliche Schulung des Füllpersonals
  • Die Aufzeichnung der befüllten Behältnisse
  • Die korrekte Bezettelung nach ADR, RID und CLP-Verordnung
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