Füllstellen für Versandbehälter
Bei Füllstellen handelt es sich um Einrichtungen zur Befüllung von Flaschen (Atemluft- und Tauchflaschen, Rettungs- und Tarierwesten, technische Gase, Feuerlöscher etc.), Druckgefäßen und Tanks mit Stoffen der Klasse 2 gemäß ADR / RID / ADN.
Die erstmalige Bewertung und die wiederkehrenden Prüfungen sind in der Versandbehälterverordnung (VBV), Anlage A.4, Pkt. 1.1 geregelt und müssen durch eine akkreditierte Inspektionsstelle durchgeführt werden.
Zugehörige Speicher wie z.B. Flaschenbündel unterliegen der Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) und werden ebenfalls durch eine akkr. Inspektionsstelle (Zuteilung siehe Anlage I) überprüft.