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TÜV®

Schweißerprüfungen und Verfahrensprüfungen

Schweißerprüfungen

Gültige Schweißerprüfungen sind in vielen Bereichen wie dem Stahlbau, Fahrzeugbau, Anlagenbau usw. eine grundlegende Voraussetzung für die Ausführung von Schweißarbeiten. 

Das Ziel der ISO (International Organization for Standardization), die Prüfung von Schweissern in der ganzen Welt nach der gleichen Norm durchzuführen, konnte nach vielen Jahren endlich realisiert werden.
Seitdem Oktober 2013 gibt es nun die Norm EN ISO 9606-1 für Schweisserprüfungen an Stahl. (Nationale Vorwörter ab Dezember 2013). Sie ergänzt somit die Reihe der EN ISO 9606.

Die Schweisserprüfung ist eine Handfertigkeitsprüfung und basiert auf wesentlichen Einflussgrössen. Für jede dieser Einflussgrössen ist ein Geltungsbereich definiert.

Folgende Einflussgrössen sind definiert

  • Schweissprozess(e)
  • Produktform (Blech, Rohr)
  • Nahtart (Stumpf- oder Kehlnaht)
  • Werkstoffgruppe des Schweisszusatzes
  • Art des Schweisszusatzes
  • Abmessungen (Werkstoff-, Schweissgutdicke und Aussendurchmesser)
  • Schweisspositionen
  • Schweissnahteinzelheiten (Badsicherung, Wurzelschutz, Nahtaufbau, Schweissrichtung)


Die Werkstoffgruppe des verwendeten Grundwerkstoffes, Stromart und Polung sowie das
Schutzgas mussinformativ auf der Prüfungsbescheinigung aufgeführt werden

 

Gültigkeitsdauer und Erneuerung

Erstmalige Prüfung
Die Gültigkeit der Schweisserprüfung beginnt mit dem Datum des Schweissens des (der) Prüfstücke, vorausgesetzt, dass die Prüfungen und die Ergebnisse  die Anforderungen der Norm erfüllen.

Die Bescheinigung muss alle 6 Monate bestätigt werden, andernfalls wird sie ungültig.

Bestätigung der Gültigkeit
Mit der Unterschrift nach 6 Monaten bestätigt die Schweissaufsichtsperson, dass der Schweisser innerhalb des ursprünglichen Geltungsbereiches geschweisst hat.

Verlängerung der Qualifikation
Die Art der Verlängerung muss bei der Prüfung festgelegt werden und wird im Zertifikat festgehalten.
Die Verlängerung der Qualifikation muss durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt werden.

 

Folgende Verfahren sind möglich, wobei die 6-monatige Bestätigung bei allen Varianten eingehalten werden muss:

  1. Der Schweisser muss die Prüfung alle 3 Jahre wiederholen.
  2. Alle 2 Jahre müssen 2 Schweissnähte, die in den letzten 6 Monaten der Gültigkeit geschweisst wurden, zerstörend oder zerstörungsfrei geprüft und dokumentiert werden. Die Bewertungsbedingungen der Schweisserprüfung und die Prüfungsbedingungen müssen eingehalten werden. Auf dieser Basis kann die Schweisserprüfung um weitere 2 Jahre verlängert werden.
  3. Die Bescheinigung bleibt so lange gültig, wie der 6-monatige Nachweis bestätigt ist und folgende Bedingungen erfüllt sind:
  • Der Schweisser arbeitet immer für den gleichen Hersteller.
  • Der erfüllt die Anforderungen nach ISO 3834-2 oder -3.
  • Der Hersteller dokumentiert, dass der Schweisser einwandfreie Qualität auf Grundlage von Anwendungsnormen hergestellt hat.

Verfahrensprüfungen

Bei einer Verfahrensprüfung wird im Beisein eines Prüfers die zu qualifizierende Schweißaufgabe durchgeführt und anschließend mithilfe zerstörungsfreier und zerstörender Prüfungen durch ein unabhängiges Institut überprüft, ob die Schweißanweisung geeignet ist. Je nach Schweißaufgabe umfasst die Verfahrensprüfung die folgenden Tests: Sichtprüfung, Durchstrahl-/Röntgenprüfung, Rissprüfung, Kerbschlagbiegeprüfung, Zugversuche, Härtemessungen, Makro-Schliffuntersuchungen. So können schnell Kosten in deutlich vierstelliger Höhe entstehen. Bei erfolgreicher Verfahrensprüfung erhält der Betrieb einen entsprechenden Prüfbericht, den sogenannten WPQR-Bericht (=Welding Procedure Qualification Record), der die Tauglichkeit der Schweißanweisung in der Praxis bestätigt.

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