Zum Hauptinhalt springen

TÜV®

Kälteanlagen

Kälteanlagen

Allgemeines:

Kälte- oder Wärmepumpenanlagen werden mit einem speziellen Wärmeübertragungsmedium (Kältemittel) in geschlossenem Kreislauf betrieben.
Die Kälte- oder Wärmepumpeneinheiten sind entweder komplett abgeschlossen (steckerfertig, Kaltwasseranlagen) oder werden vor Ort mit Verdampfern oder Kondensatoren verbunden.

Die erste Betriebsprüfung dient der sicherheitstechnischen Beurteilung des erstmalig in Österreich auf dem Markt bereitgestellten funktionsfähigen druckführenden Gerätes hinsichtlich der Eignung zum vorgesehenen Betrieb am Aufstellungsort. Sie umfasst:

  1. eine Kontrolle der für das rechtmäßige auf dem Markt Bereitstellen und für die Inbetriebnahme des druckführenden Gerätes erforderlichen Dokumentation und der Kennzeichnung gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
  2. eine Überprüfung der Art der Aufstellung für ortsfeste druckführende Geräte
  3. eine Überprüfung des äußeren Zustandes des druckführenden Gerätes und
  4. eine Überprüfung der Funktion der Ausrüstung des druckführenden Gerätes

Die erste Betriebsprüfung ist in Abhängigkeit von dem Gefahrenpotential des druckführenden Gerätes auf Veranlassung des Betreibers von einer Inspektionsstelle für die Betriebsphase bei druckführenden Geräten mit hohem Gefahrenpotential oder einer sachkundigen Person bei druckführenden Geräten mit niedrigem Gefahrenpotential durchzuführen.

In weiterer Folge müssen Kälte- und Wärmepumpenanlage gemäß der Sonderbestimmung (SO2) zugeteilt und wiederkehrend überprüft werden. Die Zuteilung erfolgt anhand des größten in der Kälte- oder Wärme­pumpen­anlage integrierten Druckbehälter mittels dem Druckinhaltsprodukts.

Das Druckinhaltsprodukt ergibt sich aus dem Volumen(V) x höchstzulässiger Betriebsdruck (ps) (lt. Typenschild)

  •  | Drucken
to top