Druckbehälter
Ein Druckbehälter ist lt. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ein geschlossener Bauteil, zur Aufnahme von unter Druck stehenden Fluiden ausgelegt und gebaut ist. Dazu zählen auch direkt angebrachte Teile bis hin zur Vorrichtung für den Anschluss an anderen Geräten.
Beispiele für Druckbehälter sind u.a. Druckluftbehälter, Sandstrahlbehälter, Blasenspeicher, Wärmetauscher
Bei Aufnahme des probeweisen Betriebes ist lt. Druckgeräteüberwachungsverordnung eine erste Betriebsprüfung durch eine akkreditierte Inspektionsstelle zu veranlassen. Dabei wird die sicherheitstechnische Beurteilung des Druckbehälters hinsichtlich Eignung zum vorgesehenen Betrieb am Aufstellungsort durchgeführt.
In weiterer Folge müssen Druckbehälter gemäß ihrer, durch die akkreditierte Inspektionsstelle zugewiesenen Prüfstufe, wiederkehrend überprüft werden. Als Prüfungen gibt es Außenuntersuchung, Innenuntersuchung und Hauptuntersuchung (besteht aus Außenuntersuchung, Innenuntersuchung und Wasserdruckprobe).
Sowohl die erste Betriebsprüfung als auch die folgenden wiederkehrenden Prüfungen sind durch den Betreiber zu veranlassen.
Sollte eine Wasserdruckprobe nicht möglich sein, gibt es auch die Möglichkeit eine Schallemissionsprüfung durchzuführen. Dabei wird der Behälter mit Hilfe eines Computers überprüft. Diese Art der Untersuchung ist sowohl als Ersatz für eine Innenuntersuchung als auch als Wasserdruckprobe möglich.
Behälter mit niedrigem Gefahrenpotential sind z.B. gemäß den Vorschriften des Herstellers durch den Betreiber selbst zu prüfen. Die Betreiberprüfung kann jedoch auch an eine Inspektionsstelle delegiert werden.